ADR-Satz Klasse 2.3 - 6.1
ADR-Tasche Klasse 2.3 - 6.1
ADR-Tasche gemäß ADR-Kapitel 8.1.5
Eigenschaften:
- ADR-Tasche gemäß ADR-Kapitel 8.1.5
- Empfohlen für die folgenden Transportklassen Klasse 2.3 6.1
- Für den Inhalt der Tasche siehe Kasten „Zusammenstellung“
Anwendungsbereiche:
- Berufskraftfahrer mit ADR-Beförderungslizenz
- Geeignet für: Giftige Gase und Stoffe
Komposition:
- F872840 ADR NYLONTASCHE BLAU/1 Stück
- F872871 BLINKLICHT ROT OHNE BATTERIE/2 Stück
- F872790 BATTERIE FÜR DIE LAMPE/4 Stück
- F872966 TRAGBARE EXPL.GESCHUEZTE ADR LAMPE/1 Stück
- F872820 AUGENSPÜLFLASCHE ML 500/2 Stück
- Q380252 WARNWESTE GELB, EINHEITSGRÖSSE/1 Stück
- Q405332 VOLLGESICHTSMASKE/1 pa.
- Q405342 FILTERMASKE ABEK 1 P3 R/2 Stück
- Q235100 NEOPREN-FLEECE-HANDSCHUH GRÖSSE 7 - 7.5/1 pa.
- Q270042 MASKE AUS POLYCARBONAT/1 Stück
Warnhinweise:
- ACHTUNG: Der Inhalt der Tasche ist ein Vorschlag oder eine Empfehlung und nicht rechtlich verpflichtend. Er kann jederzeit durch das unten vorgeschlagene Zubehör ADR-Taschen ergänzt werden. - Wir empfehlen auch Schutzbekleidung sowie Sicherheitsschuhe
- zu integrieren
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