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Zugelassene Pulverfeuerlöscher

Pulverlöscher nach M.D.201282, geeignet für die Ausrüstung von Fahrzeugen zur Beförderung von Gütern nach ADR.

Eigenschaften:

  • F803380: ein Pulverlöscher mit 6 kg Fassungsvermögen, unter Druck stehend, mit Manometer. Speziell für allgemeine Zwecke konzipiert. Zertifiziert nach der Druckgeräterichtlinie PED 97/23/EC. Zugelassen vom Innenministerium nach EN3-7 und mit einem zweisprachigen italienisch-englischen Etikett versehen.
  • Entleerungszeit: 9"
  • Brandklasse 34A233BC
  • F803382: ein Pulverfeuerlöscher mit 9 kg Fassungsvermögen, unter Druck stehend, mit Druckmesser. Speziell für allgemeine Zwecke konzipiert. Zertifiziert nach der Druckgeräterichtlinie PED 97/23/EC. Zugelassen vom Innenministerium nach EN3-7:2004 und mit einem zweisprachigen italienisch-englischen Etikett versehen.
  • Entleerungszeit: 13,5 "
  • Brandklasse 43A233BC

Montageanleitungen:

  • HINWEIS: Bei Ausrüstungen in Fahrzeugen zur Beförderung gefährlicher Güter ist zu prüfen, ob die vorgesehenen Feuerlöscherhalterungen den Feuerlöscher vor Witterungseinflüssen schützen, die seine Funktionsfähigkeit beeinträchtigen könnten (ADR Aktualisierung 2003).

Warnhinweise:

  • ACHTUNG: DIE PERIODISCHE ÜBERPRÜFUNG DER FEUERLÖSCHER GEHÖRT ZUR VERANTWORTUNG UND ZUSTÄNDIGKEIT DES KÄUFERS und muss gemäß den geltenden Vorschriften durchgeführt werden (neue UNI 9994 -1:2013) - die erste Überprüfung muss nach 6 Monaten ab dem Kaufdatum durchgeführt werden
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