ADR-Satz Klasse 1 - 2 - 4 - 5 - 6 - 7
Tasche ADR-Satz Klasse 1 - 2 - 4 - 5 - 6 - 7
ADR-Tasche gemäß ADR-Kapitel 8.1.5
Eigenschaften:
- ADR-Tasche gemäß ADR-Kapitel 8.1.5
- Empfohlen für folgende Transportklassen Klasse 1 - 1.4 - 1.5 - 1.6 - 2.1 - 2.2 - 4.2 - 5.1 - 5.2 - 6.2 - 7 A B C E
- Für den Inhalt der Tasche siehe Kasten „Zusammenstellung“
Anwendungsbereiche:
- Berufskraftfahrer mit ADR-Beförderungslizenz
- Geeignet für: Explosive Stoffe, entzündbare Gase, nicht entzündbare Gase, selbstentzündliche Stoffe, brennbare Stoffe oder organische Peroxide, biologisch gefährliche, ansteckungsgefährliche oder faulende Stoffe und radioaktive Stoffe der Kategorien I, II, III
Komposition:
- F872840 ADR NYLONTASCHE BLAU/1 Stück
- F872871 BLINKLICHT ROT OHNE BATTERIE/2 Stück
- F872790 BATTERIE FÜR DIE LAMPE/4 Stück
- F872966 TRAGBARE EXPL.GESCHUEZTE ADR LAMPE/1 Stück
- F872820 AUGENSPÜLFLASCHE ML 500/2 Stück
- Q380252 WARNWESTE GELB, EINHEITSGRÖSSE/1 Stück
- Q235000 NEOPREN-FLEECE-HANDSCHUH GRÖSSE 7/1 pa.
- Q270042 MASKE AUS POLYCARBONAT/1 Stück
Warnhinweise:
- ACHTUNG: Der Inhalt der Tasche ist ein Vorschlag oder eine Empfehlung und nicht rechtlich verpflichtend. Er kann jederzeit durch das unten vorgeschlagene Zubehör ADR-Taschen ergänzt werden. - Wir empfehlen auch Schutzbekleidung sowie Sicherheitsschuhe
- zu integrieren
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