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Reflektierende Tafel zur Kennzeichnung von überstehenden Lasten

Rot-weiße Tafel zur Kennzeichnung überstehender Lasten

Eigenschaften:

  • Aluminium-Träger
  • Reflexionsklasse 2

Warnhinweise:

  • Die Tafel muss am überstehenden Ende der Ladung befestigt werden. Wenn die Ladung über die gesamte hintere Breite des Fahrzeugs hinausragt, müssen zwei Warntafeln an den Enden der überstehenden Ladung angebracht werden.
  • Wer gegen die oben genannten Bestimmungen verstößt, muss neben der Zahlung des Bußgeldes mit einem Verbot der Weiterfahrt mit dem Fahrzeug und dem Entzug des Fahrzeugscheins und des Führerscheins rechnen, bis die in Art. 164 der Straßenverkehrsordnung Nr. 285 vom 30.04.92 vorgeschriebenen Verfahren, die seit dem 1.10.93 verbindlich sind, eingehalten werden.
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