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Toter-Winkel-Markierung für schwere Fahrzeuge

Toter-Winkel-Markierung, ab dem 1. Januar 2021 für alle schweren Fahrzeuge (Lkw, Transporter, Anhänger und Busse) im französischen Hoheitsgebiet mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen vorgeschrieben. Derzeit ist sie auch in der Gemeinde Mailand für dieselben Fahrzeuge (insbesondere der Kategorien M2, N2, M3 und N3) im Bereich B der ZTL vorgeschrieben.
Die Markierung muss so platziert werden, dass sie unter allen Umständen sichtbar ist, ohne die Sicht auf die Kennzeichen und die gesetzlichen Aufschriften des Fahrzeugs, die Sicht auf die verschiedenen Lichter und Signaleinrichtungen sowie das Sichtfeld des Fahrers zu behindern.

Eigenschaften:

  • Verfügbar sowohl für Industriefahrzeuge als auch für Busse.
  • Abmessungen gemäß Gesetz: 250x170 mm
  • Gemäß der Verordnung 311-1, Punkt 1.8 des französischen Straßenverkehrsgesetzes

Anwendungsbereiche:

  • Auf französischem Gebiet: Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen (ausgenommen Ausnahmen gemäß den geltenden Vorschriften)
  • In der Gemeinde Mailand, Bereich B der ZTL: Lkw, Transporter und Busse der Kategorien M2, N2, M3, N3

Montageanleitungen:

  • Für Kraftfahrzeuge: Beschilderung im ersten Meter vor dem Fahrzeug, ausgenommen Glasflächen, links und rechts, in einer Höhe zwischen 0,90 und 1,50 Metern über dem Boden
  • Für Sattelanhänger: Beschilderung, links und rechts, im ersten Meter hinter der Fahrzeugachse in einer Höhe zwischen 0,90 und 1,50 Metern über dem Boden
  • Für Anhänger: Beschilderung im ersten Meter des vorderen Teils der Fahrzeugkarosserie, links und rechts, in einer Höhe zwischen 0,90 und 1,50 Metern über dem Boden

Warnhinweise:

  • Es wird empfohlen, die im französischen Straßenverkehrsgesetz angegebenen Richtlinien sowie die von der Stadt Mailand festgelegten Ausnahmen für den Verkehr von Industriefahrzeugen und Bussen zu befolgen
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